Die Gründung der Brunnenburg
Die Geschichte der Brunnenburg lässt sich nur in Teilen rekonstruieren. Ein Großteil der ursprünglichen Überlieferung ging mit der Aufhebung des Klosters im Jahr 1542 verloren. Erhalten sind lediglich wenige Urkunden sowie spätere Aufzeichnungen.
Erste Erwähnungen und Gründung
Im Jahr 1197 wird Brunnenburg noch als kleiner Ort oder Hof innerhalb der Besitzungen des Stiftes Arnstein im Kirchspiel Kördorf genannt. Hinweise auf ein Kloster bestehen zu diesem Zeitpunkt nicht.
Die erste bekannte Erwähnung der Abtei findet sich im Testament des Trierer Erzbischofs Johannes I., das vor dem 15. Juli 1212 verfasst wurde. Darin wird Brunnenburg als bestehende geistliche Einrichtung genannt.
Das Kloster wurde demnach in den ersten Jahren des 13. Jahrhunderts gegründet.
Die Stifterin
Als Stifterin gilt Gisela, eine Tochter aus dem Grafenhaus Katzenelnbogen. Ihre Herkunft wird durch Einträge im Arnsteiner Kapitelbuch sowie durch den Arnsteiner Nekrolog belegt. Gisela trat selbst in das Kloster ein.
Der heilige Alexander wird als Patron des Klosters genannt.
Besitz- und Herrschaftsverhältnisse
Für die Zeit vor der Klostergründung sind Rechte der Grafen von Katzenelnbogen im Bereich Brunnenburg anzunehmen. Diese dürften teilweise älter gewesen sein als die Zugehörigkeit zum Stift Arnstein.
Mit der Gründung des Klosters verzichtete das Stift Arnstein offenbar auf bestimmte Rechte im unmittelbaren Bereich der Anlage. Gleichzeitig blieb Brunnenburg in kirchlicher Hinsicht der Pfarrei Kördorf zugeordnet.
Die vorhandene Überlieferung erlaubt keine vollständige Klärung der rechtlichen Stellung des Klosters im geistlichen wie im weltlichen Bereich.
Zugehörigkeit zum Orden
Brunnenburg war ein Benediktinerinnenkloster. Dies ergibt sich aus mehreren Befunden:
- Die Vorsteherinnen werden in den Quellen als Äbtissinnen bezeichnet
- Brunnenburg erscheint nicht in Verzeichnissen der Prämonstratenserklöster
- Es fehlen Hinweise auf eine Zugehörigkeit zum Prämonstratenserorden
Ein Wechsel zwischen Ordenszugehörigkeiten ist nicht belegt.
Verhältnis zum Stift Arnstein
Obwohl Brunnenburg kein Prämonstratenserkloster war, bestand eine enge Verbindung zum Stift Arnstein. Diese ergibt sich aus der kirchlichen Einbindung in die Pfarrei Kördorf, deren Rechte dem Stift übertragen worden waren.
Der Arnsteiner Abt übte in diesem Zusammenhang kirchliche Aufsichtsfunktionen aus. In Brunnenburg trat ein Probst als geistlicher Leiter auf. Über dessen genaue Stellung und Aufgaben geben die Quellen jedoch keinen eindeutigen Aufschluss.
Innere Ordnung des Klosters
Der Konvent verfügte über das Recht zur Wahl der Äbtissin. Für das späte Mittelalter ist zudem ein Bestätigungsrecht des Trierer Erzbischofs belegt.
Weitere Details zur inneren Organisation und Verwaltung des Klosters sind aufgrund der Quellenlage nur eingeschränkt nachvollziehbar.
Zur Einordnung der Gründung
Die Gründe für die Gründung der Brunnenburg als Benediktinerinnenkloster sind nicht eindeutig überliefert.
Im Zusammenhang mit kirchenrechtlichen Entwicklungen um 1200 – insbesondere Beschlüssen des Prämonstratenserordens zur Einschränkung von Frauenklöstern – wird ein Zusammenhang diskutiert. Ein direkter Nachweis hierfür liegt jedoch nicht vor.
Überlieferung und Erinnerung
Trotz der Eigenständigkeit der Brunnenburg bestand eine enge geistliche Verbindung zum Stift Arnstein. Dies zeigt sich insbesondere in den Einträgen des Arnsteiner Nekrologs, in dem die Mitglieder des Brunnenburger Konvents regelmäßig erwähnt werden.
Quelle: Bruno Krings: Kloster Arnstein an der Lahn im Mittelalter. Selbstverlag der Historischen Kommission für Nassau, 1990, S. 117–120, ISBN: 3-922244-84-X.